Grundschule Leineberg

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Klassenelternschaft

Alle Erziehungsberechtigten der SchülerInnen einer Klasse gehören zur Klassenelternschaft.

Die Klassenelternschaft wählt zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres für zwei Jahre einen Vorsitzenden und einen Vertreter, der die Interessen der Eltern vertritt.

Mindestens zweimal innerhalb eines Schuljahres lädt die gewählte Elternvertretung (gemeinsam mit der Klassenleitung) zu einem Elternabend ein.

In Abstimmung mit seiner Stellvertretung werden die Tagesordnungspunkte vorgeschlagen und der Elternabend geleitet.

Zu den Inhalten eines Elternabends gehört die Erörterung schulischer Fragen, Inhalte oder Probleme.

Zu den Aufgaben der Vorsitzenden gehört weiterhin die Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternrates. Außerdem sind sie eine wichtige Schnittstelle zwischen Eltern und Lehrkräften.


Die Elternvertreter der Klassen im Schuljahr 2023/24:

Klasse Elternvertretung Stellvertretung
1a Herr Fischer
1b Frau Viebrans Frau Wille
1c
Herr Batschkus Frau Spratte
2a

Frau Oberdieck
2b Frau Marquardt
2c

2d Frau Stähle Frau Stähle
3a Herr Klitta Frau Krüger
3b Frau Kotek
3c

4a
Frau Zaaherpour
4b
Frau Linne
4c Frau Günther Herr Harms
Die Leerspalten sind durch gewählte Vertretungen besetzt, aber aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht.

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