Klassenelternschaft
Alle Erziehungsberechtigten der SchülerInnen einer Klasse gehören zur Klassenelternschaft.
Die Klassenelternschaft wählt zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres für zwei Jahre einen Vorsitzenden und einen Vertreter, der die Interessen der Eltern vertritt.
Mindestens zweimal innerhalb eines Schuljahres lädt die gewählte Elternvertretung (gemeinsam mit der Klassenleitung) zu einem Elternabend ein.
In Abstimmung mit seiner Stellvertretung werden die Tagesordnungspunkte vorgeschlagen und der Elternabend geleitet.
Zu den Inhalten eines Elternabends gehört die Erörterung schulischer Fragen, Inhalte oder Probleme.
Zu den Aufgaben der Vorsitzenden gehört weiterhin die Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternrates. Außerdem sind sie eine wichtige Schnittstelle zwischen Eltern und Lehrkräften.
Die Elternvertreter der Klassen im Schuljahr 2023/24:
Klasse | Elternvertretung | Stellvertretung |
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1a | Herr Fischer | |
1b | Frau Viebrans | Frau Wille |
1c |
Herr Batschkus | Frau Spratte |
2a |
Frau Oberdieck | |
2b | Frau Marquardt |
|
2c | ||
2d | Frau Stähle | Frau Stähle |
3a | Herr Klitta | Frau Krüger |
3b | Frau Kotek | |
3c | ||
4a | Frau Zaaherpour | |
4b | Frau Linne | |
4c | Frau Günther | Herr Harms |