Klassenelternschaft
Alle Erziehungsberechtigten der SchülerInnen einer Klasse gehören zur Klassenelternschaft.
Die Klassenelternschaft wählt zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres für zwei Jahre einen Vorsitz und eine Vertretung. Die gewählten Personen sind Ansprecherson für Eltern und Erziehungsberechtigte, aber auch Lehrkräfte. Sie stellen so eine wichtige Schnittstelle in der Kommunikation dar.
Mindestens zweimal innerhalb eines Schuljahres lädt die gewählte Elternvertretung (gemeinsam mit der Klassenleitung) zu einem Elternabend ein.
In Abstimmung mit der Stellvertretung werden die Tagesordnungspunkte vorgeschlagen und der Elternabend geleitet.
Zu den Inhalten eines Elternabends gehört die Erörterung schulischer Fragen und Inhalte. Speziell die Klasse betreffende Aspekte werden beim Elternabend angesprochen. Es kann auch jahrgangsinterne Elternabende mit alle betreffende Themen geben.
Zu den Aufgaben der Vorsitzenden gehört weiterhin die Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternrates.
Die Elternvertreter der Klassen im Schuljahr 2023/24:
| Klasse | Elternvertretung | Stellvertretung |
|---|---|---|
| 1a | Herr Fischer | |
| 1b | Frau Viebrans | Frau Wille |
| 1c |
Herr Batschkus | Frau Spratte |
| 2a |
Frau Oberdieck | |
| 2b | Frau Marquardt |
|
| 2c | ||
| 2d | Frau Stähle | Frau Stähle |
| 3a | Herr Klitta | Frau Krüger |
| 3b | Frau Kotek | |
| 3c | ||
| 4a | Frau Zaaherpour | |
| 4b | Frau Linne | |
| 4c | Frau Günther | Herr Harms |